Objektart
Haus
Objekttyp
Bungalow
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
31091
Ort
Coppengrave
ImmoNr
96
Wohnfläche
ca. 104 m²
Grundstücksgröße
ca. 743 m²
Nutzfläche
ca. 10 m²
Anzahl Zimmer
4
Anzahl Badezimmer
1
Kaufpreis
238.000,00 €
Beschreibung
Dieser im Jahr 1995 solide, in Massivbauweise erbaute Bungalow, ist ideal für ein Paar oder eine kleine Familie. Das Grundstück ist pflegeleicht angelegt und befindet sich am Ende einer Sackgasse mit Blick über Land. Es gibt ein 2 schaliges Mauerwerk mit Dämmung. Das EFH wurde mit einem roten Naturklinker verblendet. Die Heizungsanlage (Gas Brennwert Therme) stammt aus dem Jahr 2021. Auf der Rückseite des Bungalow befindet sich eine nicht einsehbare Terrasse.
Ihr Auto parkt in der Garage mit anschließendem Geräteraum. Vor dem Haus (Wendehammer) gibt es noch öffentliche Stellplätze für Besucher. Es handelt sich um ein sehr ruhiges Wohngebiet mit ausschließlich Einzelhaus Bebauung.
Überzeugen Sie sich während einer Besichtigung, ob der Bungalow zu Ihrem Leben passt.
Lage
Duingen ist ein Flecken in der Samtgemeinde Leinebergland im niedersächsischen Landkreis Hildesheim und hat 2.700 Einwohner, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergarten und Arzt im Ort. Duingen liegt etwas östlich vom Naturpark Weserbergland Schaumburg-Hameln im Leinebergland zwischen Ith, Thüster Berg und Duinger Berg. Nahe liegt die Quelle des südwestlichen Leine-Zuflusses Saale. Durch den Duinger Wald führen mehrere Wander- und Fahrradwege zur idyllisch gelegenen Duinger Seenplatte mit dem Bruchsee, Humboldtsee, Ententeich und Weinbergersee. Der Freizeitwert ist hoch. Die Immobilie befindet sich im Ortsteil Coppengrave.
Sonstige Angaben
Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Die Objektdaten stammen vom Anbieter. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Das Angebot ist nur für Sie bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Grundsätzlich ist die Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer bzw. zwischen Mieter und Vermieter über uns einzuleiten. Eine Besichtigung darf nur im Einvernehmen mit uns vorgenommen werden. Bei Weitergabe haftet der Empfänger für die volle Provision (Verkäufer- und Käuferprovision bzw. Vermieter- und Mieterprovision). Der Empfänger ist verpflichtet sofort Mitteilung zu machen, wenn ihm das Objekt von anderer Seite angeboten wurde. Geschieht dieses nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an. Auf unseren Nachweis muss Bezug genommen werden, sobald mit dem Verkäufer /Vermieter selbstständig Verhandlungen aufgenommen werden. Unser Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn mit Interessenten binnen einer Frist von einem Jahr, nach vorläufig unterbrochenen Verhandlungen, ein Vertragsabschluss zustande kommt.